Seiten

Samstag, 4. September 2010

Pflegegeld retten! - Antwort von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (i.A.)

Betreff: AW: Petition "Pflegegeld retten"
Datum: 3.9.2010 13:34:09


Sehr geehrter Herr Mairböck!
Vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Bundesminister Hundstorfer, der sie gelesen hat, die Petiton „Pflegegeld retten“ kennt, und  mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.
Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Thema für die Zukunft unseres österreichischen Sozialsystems. Denn schon jetzt sind Hunderttausende Mitbürger und Mitbürgerinnen unseres Landes direkt oder indirekt davon betroffen. Im Sinne von Solidarität und Gerechtigkeit muss jeder und jedem von uns die Sicherheit gegeben werden, möglichst gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen zu können. Dies gilt nicht zuletzt insbesondere für pflegebedürftige Menschen und deren betreuende Angehörige.
Hauptziel der geltenden Pflegevorsorge ist es, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch eine direkte Geldleistung finanziell zu entlasten sowie durch ein Angebot an sozialen Dienstleistungen ein selbständiges, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen und auch die Teilnahme am sozialen Leben zu verbessern.
Das Pflegegeld stellt aus unserer Sicht eine wesentliche Säule des österreichischen Pflegevorsorgesystems dar, die bestmöglich nachhaltig abzusichern ist.
 
Diese Bundesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 in den Stufen 1 und 2 um 4%, in den Stufen 3 bis 5 um 5% sowie in den Stufen 6 und 7 um 6% erhöht.
 
Neben der Erhöhung des Pflegegeldes wurden mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 im Bundespflegegeldgesetz weitere Maßnahmen - wie eine verbesserte Pflegegeldeinstufung für schwerst behinderte Kinder und demenziell erkrankte Menschen - ergriffen, um Lösungen im Interesse einer bestmöglichen Zufriedenheit der betroffenen Menschen zu finden und damit eine qualitativ hochwertige Pflegevorsorge in Österreich sicherzustellen.
 
Die Pflege und Betreuung durch Familienangehörige zu Hause ist eine weitere wesentliche Säule unseres Pflegevorsorgesystems. In diesem Sinne konnten auch im Bereich der finanziellen Zuwendungen für betreuende Angehörige bei deren Verhinderung von der Pflege mit der Ausweitung des Personenkreises bedeutende Verbesserungen erzielt werden. Eine weitere Entlastung betrifft  die Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger mit Wirkung vom 1. August 2009 dadurch, dass bei Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufe 3 pflegen, der Bund die Versicherungsbeiträge unbefristet und zur Gänze übernimmt.
Betreffend die angesprochene, durch die Medien und nicht durch tatsächliche Entscheidungsträger kolportierte Abschaffung mehrerer Pflegegeldstufen  bzw. allfällige Kürzungen des Pflegegeldes wird festgehalten, dass im Budgetbegleitgesetz zwar grundsätzlich Einsparungen in allen Ministerien vorgesehen sind, konkrete Maßnahmen jedoch Gegenstand von Gesprächen zum Bundes-Finanzgesetz darstellen, die noch nicht stattgefunden haben.
 
Ihrer Forderung nach einem Weiterbestand des Pflegegeldsystems kann ich mich anschließen. Es ist jedenfalls nicht angedacht, Veränderungen bestehender Einstufungen oder eines aktuellen Pflegegeldbezuges vorzunehmen.
 
Ihren zweiten Wunsch nach einer jährlichen Valorisierung kann ich nachvollziehen, wie oben beschrieben wurde das Pflegegeld letztes Jahr kräftig erhöht. Eine weitere Valorisierung ist in der derzeitigen budgetären Situation seriöserweise für das kommende Budgetjahr nicht vorgesehen.
Die Weiterentwicklung der Pflegevorsorge, die Herausforderungen kommender Jahrzehnte, die finanzielle Absicherung und bedarfsgerechter Ausbau von sozialen Dienstleistungen, bei Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen bleibt weiterhin im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.
Ich hoffe Ihnen damit einige geschürte Sorgen für ihre unmittelbare oder familiäre finanzielle Pflegesituation genommen zu haben und verbleibe
 
mit freundlichen Grüßen
Martin H. Staudinger

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen